Werbevertrag zwischen ... - im folgenden Auftraggeber -
und
... - im folgenden Auftragnehmer -
§ 1
Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber ein Werbekonzept. Dieses enthält:
- ... - ... - ...
§ 2
Das Konzept ist neu und wird nach Kenntnis des Auftragnehmers bislang von keinem anderen Unternehmen verwendet. Er sichert dem Auftraggeber zu, dass er es nach Übernahme weder selbst anderweitig verwenden und deshalb keinem anderen Unternehmen anbieten noch die anderweitige Verwendung durch Dritte gestatten wird.
§ 3
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Konzeption für folgende Produkte/Produktgruppe zu verwenden: ...
Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Konzeption nach Übernahme ohne Einverständnis des Auftragnehmers abzuwandeln und zu verändern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, das Einverständnis insoweit zu erteilen, wie derartige Änderungen nachgewiesenermaßen sachlich geboten sind.
2. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach der Präsentation verbindlich mit, ob er das Konzept übernimmt.
§ 4
1. Übernimmt der Auftraggeber das Konzept, zahlt er dem Auftragnehmer ein Honorar von ...
Eine über den in § 3 Abs. 1 festgelegten Umfang hinausgehende Nutzung ist zusätzlich zu vergüten.
2. Die Pflicht zur Honorarzahlung entfällt, wenn der Auftraggeber binnen zwei Wochen nachweist, dass ihm die vorgeschlagene Konzeption bereits anderweitig zu wesentlichen Teilen bekannt gewesen ist.
§ 5
1. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Übernahme, ohne dass ein Grund gemäß § 4 Abs. 2 vorliegt, vergütet er dem Auftragnehmer seine Leistungen durch eine einmalige Zahlung in Höhe von______. Diese wird automatisch mit Ablauf der in § 3 Abs. 2 genannten Frist fällig. Zugleich verpflichtet er sich, die Konzeption geheim zu halten und sie weder in der präsentierten Form noch in ihren wesentlichen Elementen zu einem späteren Zeitpunkt selbst zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für diesen Fall, die Konzeption für eine Frist von sechs Monaten weder in der präsentierten Form noch in ihren wesentlichen Elementen anderweitig anzubieten. Hiervon ist er frei, wenn der Auftraggeber die Zahlung aus Gründen verweigert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, oder auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht reagiert. Macht der Auftragnehmer von diesem Recht Gebrauch, entfallen alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus diesem Vertrag.
§ 6
Der Auftragnehmer haftet für die rechtliche Durchführbarkeit der Konzeption nur insoweit, als er die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen beachten und ggf. bestehende Persönlichkeitsrechte sowie ihm bekannte Rechte Dritter berücksichtigen wird. Zu einer weiter gehenden Überprüfung z.B. auf Schutzrechte Dritter ist er nicht verpflichtet.
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