Das Werberecht (Wettbewerbsrecht) - horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte:Wettbewerb stellt ein gewolltes Ziel der Marktwirtschaft dar. Dabei sollen alle am Wettbewerb Teilnehmenden äquivalente und faire Wettbewerbsvoraussetzungen vorfinden, damit sich der gewünschte und erforderliche Wettbewerb einstellen und entwickeln kann. Diese Ziele will das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sicherstellen. Werbung stellt stets etwas positiv dar und beinhaltet damit eine Herabsetzung der übrigen Marktteilnehmer. Das ist - gewollt - wettbewerbskonform. Allerdings darf die Herabsetzung nicht überwiegen. Hierzu hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine detaillierte, stark einzelfallbezogene Rechtsprechung herausgebildet. So kann sich die Ausübung von mittelbarem oder unmittelbarem Zwang auf Kunden als wettbewerbswidrig darstellen; der Kunde erwirbt die Ware nicht aufgrund freier Entscheidung, sondern wegen des auf ihn ausgeübten Drucks. Die gezielte schädigende Behinderung von Mitbewerbern, das Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern direkt beim Wettbewerber oder Boykottaufrufe sind in der Regel unzulässig. Unlauter kann es sein, die Unerfahrenheit auszunutzen. Seit dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wurden zahlreiche Rabattsystme, Zugaben und sonstige Kundenbindungssysteme durch die Gerichte mit der Tendenz beurteilt, dass es sich grundsätzlich um zulässige Werbemassnahmen handelt. Ein Sonderfall des Lauterkeitsrechts bildet das Ausbeutung fremder Leistung. Die blosse Nachahmung ungeschützter Leistungen als solche muss sich keineswegs als rechtswidrig darstellen. Erst die sklavische Nachahmung, die Ausbeutung fremder Werbemaßnahmen oder die Ausbeutung des fremden Rufs wird wettbewerbswidrig. Selbst der sogenannte Vorsprung durch Rechtsbruch, also der Verstoss gegen sonstige Normen, kann zu einer Wettbewerbswidrigkeit führen. Zwar soll ein Verstoss gegen wertneutrale Vorschriften nicht genügen, dennoch bildet der Vorsprung durch Rechtsbruch eine der häufigen Wettbewerbsverstösse. Der Claim:Die Ergebnisse entscheiden. Einen vorhandenen Claim zu rekonstruieren fällt leicht; die Entwicklung eines neuen Claims beginnt meist mit speziellen kunden- und leistungsorientierten Inhalten, die sich in der späteren Headline nicht mehr unmittelbar wiederfinden, sondern allenfalls assoziative Spuren hinterlassen. Häufig sind die Ergebnisse dieser Tätigkeit ausser durch firmeninterne Geheimhaltung oder bei der sog. “sklavische Nachahmung” ungeschützt. Geringe Änderungen können bereits aus dem Schutzbereich des letztgenannten herausführen. Wer kann also die Ergebnisse nutzen, die aus einem pitch oder Brainstorming hervorgegangen sind? Welche Möglichkeiten des kundenorientierten Schutzes existieren ? Die Kanzlei:horak ist ein herausragendes Beratungsunternehmen, das Full Service Rechtsdienstleistungen im Wirtschaftsrecht erbringt, von Portfolio Management, streitigen Verfahren und der Rechtsdurchsetzung bis zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Wirtschaftsberatungen und der weltweiten Vermarktung von Waren und Dienstleistungen. Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen So gehören zu unseren Mandanten Bildungseinrichtungen, EDV-Unternehmen, Energieunternehmen, Filialisten, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen, Geldinstitute, Industrieunternehmen, Innovative Unternehmungen Kommunen, Messebau- und Messemarketing-Unternehmen, Stiftungen, Staatliche Behörden, Verbände und Vereine, das Verlagswesen, Versicherungen und natürlich Werbeagenturen. Das ist auch gut so. Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind spezialisiert. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten. Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt. Das Profil:Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber. Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” - das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel. |