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Schadensersatz in Wettbewerbssachen

Im Wettbewerbsrecht besteht die Möglichkeit, Schadensersatz für durch wettbewerbswidriges Verhalten entstandene Schäden geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere Fälle von unlauterer Werbung, gezielter Kundenabwerbung, Geheimnisverrat, Markenverletzungen oder irreführenden Geschäftspraktiken.

Die rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche ergibt sich insbesondere aus:

  • § 9 UWG (Schadensersatzpflicht bei vorsätzlichen Wettbewerbsverstößen)
  • § 823 BGB (Schadensersatz bei unerlaubter Handlung)
  • § 826 BGB (Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung)
  • § 945 ZPO (Schadensersatz für zu Unrecht erlassene einstweilige Verfügungen)
  • Spezialgesetze (z. B. MarkenG, PatG, GeschGehG, DSGVO)

Schadensersatz kann in Form von entgangenem Gewinn, Kostenersatz oder Lizenzanalogie berechnet werden. In schweren Fällen kann sogar eine Gewinnabschöpfung verlangt werden.


1. Rechtsgrundlagen für Schadensersatz im Wettbewerbsrecht

a) § 9 UWG – Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher Wettbewerbsverletzung

  • Anspruchsberechtigt: Geschädigte Mitbewerber
  • Voraussetzungen:
    1. Wettbewerbsverstoß (z. B. unlautere Werbung, irreführende Aussagen, Nachahmung)
    2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schädigers
    3. Ein konkreter Schaden beim Kläger

â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen wirbt mit falschen Testergebnissen („Testsieger bei Stiftung Warentest“ ohne echten Test) und entzieht damit einem Konkurrenten Kunden.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 22.09.2005 – I ZR 55/02 („Unlauterer Wettbewerb durch Preisunterbietung“)
    • Ein Unternehmen musste Schadensersatz zahlen, weil es seine Preise gezielt unter Einstandskosten anbot, um einen Mitbewerber zu verdrängen.


b) § 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatz bei unerlaubter Handlung

Schadensersatz ist auch möglich, wenn ein Wettbewerbsverstoß gleichzeitig eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB darstellt.

Beispielhafte Fälle:

  • Gezielte Kundenabwerbung durch unlautere Mittel
  • Verletzung von Marken- oder Patentrechten
  • Verbreitung unwahrer Tatsachen über Mitbewerber

▶ Beispiel: Ein Ex-Mitarbeiter nimmt Kundendaten mit und nutzt sie für ein Konkurrenzunternehmen.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 86/12 („Mitnahme von Kundendaten“)
    • Unbefugte Nutzung von Kundenlisten führte zu Schadensersatzpflicht.


c) § 826 BGB – Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Ein besonders schwerer Verstoß kann eine Schadensersatzpflicht auslösen, wenn eine vorsätzliche Schädigungsabsicht vorliegt.

Beispielhafte Fälle:

  • Systematische Verleumdung eines Konkurrenten
  • Falsche Abmahnungen zur Behinderung eines Wettbewerbers
  • Geheimnisverrat oder Industriespionage

▶ Beispiel: Ein Unternehmen verbreitet bewusst falsche Informationen über die Insolvenz eines Mitbewerbers, um dessen Kunden abzuwerben.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 22.07.2010 – I ZR 139/08 („Verleumdung eines Konkurrenten“)
    • Schadensersatzpflicht wegen gezielter rufschädigender Behauptungen.


d) § 945 ZPO – Schadensersatz bei unberechtigter einstweiliger Verfügung

Wenn eine einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen wurde, kann der Gegner Schadensersatz für entstandene Verluste verlangen.

Beispiel:

  • Ein Unternehmen wird durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, eine Werbekampagne zu stoppen. Später stellt sich heraus, dass die Verfügung unberechtigt war.

â–¶ Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 15/12 („Einstweilige Verfügung gegen Werbekampagne“)
    • Schadensersatzanspruch für entgangene Gewinne durch unberechtigte Unterlassungsverfügung.


e) Schadensersatz nach Spezialgesetzen

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften gibt es Spezialgesetze, die Schadensersatzansprüche begründen können:

  • MarkenG (§ 14, § 15, § 19 MarkenG) → Schadensersatz für Markenverletzungen
  • PatG (§ 139 PatG) → Schadensersatz für Patentverletzungen
  • GeschGehG (§ 23 GeschGehG) → Schadensersatz für Geheimnisverrat
  • DSGVO (Art. 82 DSGVO) → Schadensersatz für Datenschutzverstöße


2. Schadensberechnung im Wettbewerbsrecht

a) Konkrete Schadensberechnung

Der Schaden wird konkret nachgewiesen (z. B. Umsatzrückgang, zusätzliche Kosten).

▶ Beispiel: Ein Werbeverbot durch eine unlautere Abmahnung führte zu Umsatzeinbußen von 100.000 €.


b) Lizenzanalogie

Wenn eine unzulässige Nachahmung oder Markenverletzung vorliegt, kann der Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet werden.

▶ Beispiel: Ein Unternehmen nutzt unerlaubt eine Marke für eine Werbekampagne. Der Markeninhaber hätte für die Nutzung 50.000 € verlangt.


c) Herausgabe des erzielten Gewinns (Gewinnabschöpfung)

Falls ein Unternehmen durch einen Wettbewerbsverstoß Gewinne erzielt, kann dieser Gewinn abgeschöpft werden.

▶ Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte mit gefälschten TÜV-Siegeln und erzielt damit 500.000 € Umsatz.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 29.04.2010 – I ZR 202/07 („Gewinnabschöpfung bei irreführender Werbung“)
    • Ein Unternehmen musste den unrechtmäßig erzielten Gewinn herausgeben.


3. Mögliche Verfahrensarten für Schadensersatzansprüche

a) Abmahnung mit Schadensersatzforderung

  • Erste außergerichtliche Aufforderung
  • Meist mit Frist von 7–14 Tagen
  • Drohen mit Klage bei Nichtzahlung

▶ Beispiel: Ein Unternehmen fordert Schadensersatz für Umsatzeinbußen durch eine falsche Abmahnung.


b) Zivilklage auf Schadensersatz

  • Regelklageverfahren nach ZPO
  • Zuständig: Landgerichte ab 5.000 € Streitwert
  • Beweislast liegt beim Kläger

▶ Beispiel: Ein Unternehmen klagt auf Schadensersatz, weil sein Werbekonzept unrechtmäßig kopiert wurde.

Rechtsprechung:

  • OLG München, Urteil vom 17.10.2019 – 29 U 2137/18 („Lizenzanalogie bei Nachahmung“)
    • Ein Unternehmen musste eine fiktive Lizenzgebühr zahlen.


c) Schadensersatz nach erfolgreichem Unterlassungsverfahren

Nach einer erfolgreichen Unterlassungsklage kann ein weiterer Schadensersatzprozess eingeleitet werden.

▶ Beispiel: Ein Unternehmen hat erfolgreich durchgesetzt, dass ein Wettbewerber eine irreführende Werbung unterlassen muss. Anschließend klagt es auf Schadensersatz.


4. Aufgaben unseres Werberechtlers bei Schadensersatzforderungen

✅ Prüfung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz
✅ Erstellung und Durchsetzung außergerichtlicher Schadensersatzforderungen
✅ Prozessvertretung bei Schadensersatzklagen
✅ Verteidigung gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen


Schadensersatz im Wettbewerbsrecht

Schadensersatz im Wettbewerbsrecht bietet effektiven Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, ist jedoch rechtlich anspruchsvoll. Die richtige Strategie und Beweisführung sind entscheidend für den Erfolg. Werberechtler helfen Unternehmen, Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen überzogene Forderungen zu verteidigen.

 

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