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Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen falscher Widerrufsbelehrung

wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma XXX GmbH, Anschrift, ist Betreiberin einer Intemethandels-Plattform und damit ein Wettbewerber Ihres Unternehmens. Das Unternehmen hat im Bereich ______ in Deutschland einen jährlichen (2006) Umsatz von _____ netto. Gleichsam bietet die XXX GmbH auch Ware über die Handelsplattform www.ebay.de an.

Wir sind vor kurzem auf Ihre Angebote bei Ebay aufmerksam geworden. Sie bieten ebenfalls über www.ebay.de EDV-Artikel für Endverbraucher an und bewerben diese. Unter anderem liegt uns ein Ausdruck vom _____ der Auktion bei www.ebay.de mit der Artikelnummer XXX vor.

Mit Ihrem Angebot verstoßen Sie gegen die femabsatzrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein Verbraucher wird fehlerhaft auf das dem Käufer zustehende Widerruferecht bzw. Rückgaberecht gemäß §§ 355\ 356 BGB. informiert. Dies hat jedoch nach den BGB-Vorschriften bereits vor Vertragsschluss zu geschehen (§ 312c Abs. 1 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 1 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht — BGB-InfoV) (LG Hamburg, Urt. v. 16.05.2006, 312 O 225/06).

Sie räumen den Verbrauchern ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ein. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 17.08.2006 (3 U 103/06) und dem Urteil des KG Berlin vom 18.07.2006 (5 W 156/Q6) ist bei Verkäufen Ober die Internet- . Plattform Ebay dem Verbraucher ein» Widerrufsfrist von einem Monat einzuräumen, da die nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderliche Belehrung in Textform aufgrund der Besonderheiten des Vertragsabschlusses bei Ebay .zeitlich erst nach demselben erfolgen kann.

Das Kammergericht Berlin als dem Landgericht Berlin Obergeordnete Instanz hat vor kurzem dies erneut bestätigt und weist auf diesen Beschluss auch auf seiner Webseite hin (http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_156-06.pdf).

Des Weiteren hat auch die Firma Ebay bereits im Herbst auf die aktuelle Rechtssprechung reagiert und alle gewerblichen Anbieter in einer E-Mail darauf hingewiesen (siehe Anlage).

Die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist ist fehlerhaft. Die Widerrufsfrist beginnt nach der genannten Rechtsprechung nicht „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", sondern erst, wenn die Ware und die erforderliche Belehrung in Textform dem Verbraucher zugegangen sind. Zur Verdeutlichung der Wortlaut des Gesetzes:

§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

(1) 1

Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und den geschäftlichen Zweck des Vertrags. 28ei Telefongesprächen muss der Unternehmer seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Vertrags bereits zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offen legen.

(2) 1 Der Unternehmer hat dem Verbraucher die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen.

Diese Vorschriften (§312 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-JnfoV) dienen dem Verbraucherschutz und stellen Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Ziff. 11 UWG im Interesse anderer Marktteilnehmer dar (LG Hamburg, Urt. v. 16.05,2006, 312 O 225/06). Ein derartiger Verstoß wird als unlautere Wettbewerbshandlung i. S. v. § 3 UWG angesehen und nicht nur als Bagatellfall (OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.2006, 3 U 103/06).

Die Firma XXX GmbH ist als Gewerbetreibende, die Waren und gewerbliche Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreibt, gemäß § 8 Abs. 1, 3 Ziff. 1 UWG abmahn- und ggf. auch klagebefugt. Siehe dazu auch: wwv.gesetze-im-internet.dee/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf

Der uns aus dem oben dargestellten Gesetzesverstoß zustehende Unterlassungsanspruch kann nur durch Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Es genügt nicht, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen. Diese Unterlassungserklärung muss geeignet sein, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft zu beseitigen (LG Hamburg, Urt v. 16.05:2006, 312 O 225/06). Eine Unterlassungserklärung, die diesen Voraussetzungen genügt, haben wir entworfen und als Anlage beigefügt.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf. zur Vermeidung . eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

Frist eintragen, Uhrzeit Uhr (bei uns eingehend),

ausgefüllt und unterzeichnet im Original — zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax an die XXX- an uns zurückzuleiten. Eine Fristverlängerung können wir wegen der Eilbedürftigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht gewähren.

Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Abgabe der Erklärung diesen Vorgang zur weiteren Prüfung an unsere Anwälte weitergeben werden, welche dann die notwendigen gerichtlichen Schritte prüfen und ggf. zeitnah veranlassen werden.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Auskunft und Schadenersatz, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Durch diese Abmahnung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, den wettbewerbsrechtlichen Streitfall gütlich beizulegen. Eine ordnungsgemäße Abmahnung erfordert zugleich die Androhung eines gerichtlichen Vorgehens durch unsere Anwälte für den Fall der Ablehnung oder des fruchtlosen Fristablaufes; d.h., wenn innerhalb der gesetzten Frist die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, müssen Sie mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens durch unsere Anwälte rechnen. Ein solches Verfahren würde vor einem Landgericht geführt werden, wobei wir uns den Hinweis erlauben, dass insoweit Anwaltszwang besteht, d.h., die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Wahrnehmung Ihrer Recht» unumgänglich wäre.

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG sind Sie ferner verpflichtet, uns die erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen. Wir hoffen unter dem Gesichtspunkt, dass ein anwaltliches Abmahnschreiben ein Vielfaches an Kosten verursacht hätte, auf die umgehende und uneingeschränkte Zahlung der geltend gemachten Aufwendungen. Die durch uns geltend gemachte Abmahnkostenpauschale ist dem Grunde nach von der höchstrichteriichen Rechtsprechung seit langem anerkannt und Standard, z.B. auch für viele Wettbewerbszentralen. Im Übrigen ergibt sich ein Kostenerstattungsanspruch direkt aus §§ 677. 683 BGB (http://dejure.org/ gesetze/ BGB/677, html bzw. 683.html) sowie § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG (http://www gesetze-im-mternet de /bundesrecht/ uwg_2004/ gesamt.pdf)

Für Schriftverkehr empfehlen wir die Faxnummer XXX.

Mit freundlichen Grüßen

wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Verpflichtungserktärung

 

Herr / Frau XXX, Anschrift

 

- nachfolgend „Unterfassungsschuldner" genannt –

 

-

 

- verpflichtet sich gegenüber der

 

XXX GmbH. Anschrift

 

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin" genannt—

 

-

 

es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über die Intemet-HandeJsplattform www.ebay.de den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei über die Dauer der Widerrufsfrist mit zwei Wochen zu belehren und für den Beginn der Widerrufsfrist auf den Erhalt der Ware und der Belehrung ohne das Textformerfordernis hinzuweisen, wie in der Auktion mit der Nummer XXX am 08.02.2007 geschehen;

 

für Jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen; der Firma XXX GmbH gem. §12 Abs.1 Satz 2 UWG einen angemessenen Teil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von netto 200,00 Euro zzgl. 19% MwSt = XXX Euro zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe der angefügten Rechnungsnummer XXX innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterfassungserklärung auf das Konto Nummer XXX bei der Deutschen Bank, BLZ XXX, zu zahlen.

 

(Ort/Datum) (Unterschrift)

 

 

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