LebensmittelwerberechtDas Lebensmittelwerberecht ist ein hochreguliertes Gebiet, das darauf abzielt, Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Neben den allgemeinen Vorschriften des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gelten spezifische lebensmittelrechtliche Regelungen aus dem LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch), der Health-Claims-Verordnung (HCVO) und weiteren EU-Vorgaben. Verstöße gegen diese Vorschriften können Abmahnungen, Bußgelder und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
1. Rechtsgrundlagen des Lebensmittelwerberechtsa) UWG – Lauterkeitsrechtliche VorschriftenDas UWG schützt Verbraucher vor unlauterer, irreführender oder aggressiver Werbung. Wichtige Normen sind: - § 3 UWG: Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
- § 5 UWG: Verbot der irreführenden Werbung
- § 5a UWG: Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen
- § 3a UWG: Rechtsbruch – Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind zugleich wettbewerbswidrig
b) LFGB – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch- § 11 LFGB: Lebensmittel dürfen nicht unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung vermarktet werden.
â–¶ Beispiel: Ein Hersteller bewirbt ein Getränk als „ohne Zuckerzusatz“, obwohl es süßende Fruchtextrakte enthält. c) Health-Claims-Verordnung (HCVO, EU-VO 1924/2006)- Regelt gesundheitsbezogene und nährwertbezogene Angaben.
- Nur zugelassene Aussagen dürfen verwendet werden.
- Werbeaussagen müssen wissenschaftlich gesichert sein.
â–¶ Beispiel: „Vitamin C stärkt das Immunsystem“ ist zulässig, wenn der Vitamin-C-Gehalt ausreichend ist. Hingegen ist „Hilft gegen Erkältungen“ unzulässig. d) Weitere EU-Verordnungen und nationale Gesetze- LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung): Regelt Etikettierung und Kennzeichnungspflichten.
- Öko-Verordnung (EU-VO 2018/848): Werbung mit „Bio“ ist nur zulässig, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
2. Erlaubte und verbotene Werbung für Lebensmittela) Erlaubte Werbeaussagen- Sachlich richtige Angaben über Zutaten und Qualität
â–¶ Beispiel: „Enthält 50 % weniger Zucker als herkömmliche Softdrinks“ (wenn nachweisbar). - Zugelassene nährwertbezogene Angaben nach HCVO
â–¶ Beispiel: „Protein trägt zum Erhalt der Muskelmasse bei“. - Herkunftsangaben, wenn zutreffend
â–¶ Beispiel: „Bayerische Milch“ nur, wenn die Milch aus Bayern stammt. - Spezielle Bio- und Fairtrade-Siegel, wenn zertifiziert
b) Verbotene Werbeaussagen- Irreführung über gesundheitliche Wirkung
â–¶ Beispiel: „Dieses Produkt verhindert Herzkrankheiten“ ist unzulässig, da ein Heilversprechen vorliegt. - Nicht nachgewiesene nährwertbezogene Angaben
â–¶ Beispiel: „Lässt Fett schmelzen“ ohne wissenschaftlichen Beweis. - Irreführende Mengenangaben
â–¶ Beispiel: „Reich an Vitamin D“, obwohl der Gehalt minimal ist. - Falsche Bio- oder Nachhaltigkeitsversprechen
â–¶ Beispiel: „Nachhaltige Fischerei“, wenn dies nicht belegt werden kann. - Irreführende Darstellungen von Portionsgrößen
▶ Beispiel: Auf der Verpackung wird eine große Portion gezeigt, tatsächlich ist die Packung kleiner.
3. Wichtige Urteile zum Lebensmittelwerberechta) BGH, Urteil vom 12.02.2015 – I ZR 36/11 („Bekömmlich“ für Bier)- Ein Bierhersteller bewarb sein Produkt als „bekömmlich“.
- Der BGH entschied, dass dieser Begriff eine gesundheitliche Wirkung suggeriert und somit unzulässig ist.
b) EuGH, Urteil vom 06.09.2012 – C-544/10 („Health-Claims für Nahrungsergänzungsmittel“)- Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen Health-Claims verstößt gegen die HCVO.
c) OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2021 – 6 U 227/19 („Irreführende Zuckeraussage“)- Ein Produkt wurde mit „ohne Zuckerzusatz“ beworben, obwohl es süßende Fruchtextrakte enthielt.
- Das Gericht entschied, dass die Werbung irreführend war.
4. Folgen von wettbewerbswidriger Lebensmittelwerbunga) Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände- Unternehmen können bei Verstößen abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden.
- Häufige Abmahner sind die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. und Verbraucherzentralen.
b) Gerichtliche Verfahren und Unterlassungsklagen- Wettbewerbswidrige Werbung kann per einstweiliger Verfügung oder Hauptsacheklage untersagt werden.
- Verstöße können zu Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen führen.
c) Bußgelder und Strafen durch Behörden- Lebensmittelbehörden können hohe Bußgelder verhängen (z. B. bei falschen Gesundheitsversprechen).
â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen bewirbt ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem nicht zugelassenen Health-Claim – das kann zu einer Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro führen.
5. Verfahrensarten und Rechtsmittel im Lebensmittelwerberechta) Abmahnverfahren nach UWG- Wettbewerbsverstöße können durch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung verfolgt werden.
- Falls keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
b) Gerichtsverfahren (Unterlassungs- und Schadensersatzklagen)- Unterlassungsklage: Ein Unternehmen wird gezwungen, die unzulässige Werbung einzustellen.
- Schadensersatzklage: Falls ein Mitbewerber durch unlautere Werbung geschädigt wurde.
c) Verwaltungsrechtliche Verfahren und Bußgelder- Lebensmittelbehörden können Strafen und Vertriebsverbote verhängen.
â–¶ Beispiel: Ein Produkt wird vom Markt genommen, weil die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. d) Rechtsmittel- Gegen Abmahnungen kann eine negative Feststellungsklage eingereicht werden.
- Gegen Bußgelder und behördliche Maßnahmen ist ein Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
6. Aufgaben unseres Werberechtlers im LebensmittelbereichPrüfung von Werbekampagnen auf rechtliche Zulässigkeit - Prüfung von Slogans, Verpackungen und Online-Werbung nach LFGB, HCVO und UWG.
Strategische Markenberatung und Schutz von Claims - Unterstützung bei Markenanmeldungen und Schutz von Werbeslogans.
Abwehr oder Durchsetzung von Abmahnungen - Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen oder Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Wettbewerber.
Vertretung in Gerichtsverfahren und vor Behörden - Prozessführung in Unterlassungsklagen, Schadensersatzprozessen oder Verwaltungsverfahren.
Werberecht für LebensmittelDas Werberecht für Lebensmittel ist streng reguliert. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Abmahnungen, Klagen und Bußgelder zu vermeiden. Werberechtler sind unerlässlich für rechtssichere Werbekonzepte, Vertragsgestaltung und die Verteidigung bei Wettbewerbsstreitigkeiten. |