Wettbewerbsrecht (UWG)Das UWG ist das zentrale Gesetz des Lauterkeitsrechts und regelt, welche geschäftlichen Handlungen unlauter und damit wettbewerbswidrig sind. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor Täuschung, Irreführung und aggressiven Geschäftspraktiken. Nachfolgend werden alle relevanten Vorschriften des UWG umfassend erläutert.
1. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-2 UWG)§ 1 UWG – Zweck des GesetzesDas UWG hat den Zweck, unlautere geschäftliche Handlungen zu verhindern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen bewirbt eine gefälschte Zertifizierung, um Kunden zu gewinnen. Das verzerrt den Wettbewerb und ist unlauter. § 2 UWG – Begriffsbestimmungen- Geschäftliche Handlung: Jedes Verhalten mit kommerziellem Zweck, z. B. Werbung oder Verkaufsförderung.
- Mitbewerber: Unternehmen, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.
- Marktteilnehmer: Verbraucher, Unternehmer und sonstige Personen, die am Markt agieren.
▶ Beispiel: Ein Händler, der falsche Angaben zu seinen Preisen macht, täuscht die Marktteilnehmer.
2. Unlautere geschäftliche Handlungen (§§ 3-4 UWG)§ 3 UWG – Generalklausel des LauterkeitsrechtsUnlautere geschäftliche Handlungen, die die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder der Allgemeinheit spürbar beeinträchtigen, sind verboten. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen kopiert das Design eines Konkurrenten, um Kunden zu täuschen. § 3a UWG – RechtsbruchWer gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, die dazu dienen, den Wettbewerb zu regeln, handelt unlauter. â–¶ Beispiel: Ein Finanzdienstleister bewirbt Kredite, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zinssätze anzugeben. â–¶ Rechtsprechung: Der BGH entschied, dass Verstöße gegen das Lebensmittelrecht (z. B. falsche Zutatenangaben) zugleich Wettbewerbsverstöße sein können. § 4 UWG – Beispiele für unlautere HandlungenHerabsetzung oder Verunglimpfung: â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen behauptet ohne Belege, dass ein Konkurrent minderwertige Produkte verkauft. Irreführende Werbung: â–¶ Beispiel: Ein Produkt wird als „Made in Germany“ beworben, obwohl es im Ausland hergestellt wurde. Unzulässige vergleichende Werbung: â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen stellt falsche Behauptungen über die Produkteigenschaften eines Konkurrenten auf.
â–¶ Rechtsprechung: Der BGH hat entschieden, dass der Begriff „Testsieger“ irreführend sein kann, wenn keine repräsentativen Testergebnisse vorliegen.
3. Irreführende Werbung (§§ 5-5b UWG)§ 5 UWG – Irreführende geschäftliche HandlungenEine Werbung ist irreführend, wenn sie unwahre oder täuschende Angaben über wesentliche Produktmerkmale enthält. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen wirbt mit „100 % Bio“, obwohl das Produkt nur zu 50 % biologische Zutaten enthält. § 5a UWG – Irreführung durch UnterlassenVerschweigt ein Unternehmen wesentliche Informationen, liegt eine Irreführung durch Unterlassen vor. â–¶ Beispiel: Ein Online-Händler gibt nicht an, dass zu einem Produkt noch hohe Zusatzkosten hinzukommen. § 5b UWG – InformationspflichtenWerbung muss klare und eindeutige Informationen enthalten, insbesondere zu Preis, Produktmerkmalen und Identität des Unternehmens. â–¶ Beispiel: Ein Finanzdienstleister bewirbt ein „gebührenfreies Konto“, erwähnt aber nicht, dass nach einem Jahr hohe Kontoführungsgebühren anfallen.
4. Belästigende Werbung und aggressive Geschäftspraktiken (§§ 6-7 UWG)§ 6 UWG – Vergleichende WerbungVergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie objektiv, nachprüfbar und nicht irreführend oder abwertend ist. â–¶ Beispiel: Ein Autohersteller wirbt mit dem geringeren Kraftstoffverbrauch seines Modells im Vergleich zum Wettbewerber. â–¶ Rechtsprechung: Der BGH entschied, dass vergleichende Werbung zulässig ist, wenn sie objektiv auf nachprüfbaren Fakten beruht. § 7 UWG – Unzumutbare BelästigungWerbung darf nicht aufdringlich oder belästigend sein. Besonders relevant für Telefonwerbung, E-Mail-Marketing und Werbebriefe. â–¶ Beispiele für verbotene Werbung: - Unerlaubte Telefonwerbung: Anrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden.
- Spam-Mails: Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers.
▶ Rechtsprechung: Der BGH entschied, dass unverlangte Werbeanrufe eine unzumutbare Belästigung darstellen und abgemahnt werden können.
5. Durchsetzung von Lauterkeitsrecht (§§ 8-12 UWG)§ 8 UWG – Beseitigung und UnterlassungMitbewerber, Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen können Verstöße abmahnen und gerichtlich untersagen lassen. â–¶ Beispiel: Ein Konkurrent klagt gegen ein Unternehmen, das mit gefälschten Kundenbewertungen wirbt. § 9 UWG – SchadensersatzWer unlauter handelt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen verliert Kunden, weil ein Konkurrent unwahre Behauptungen über seine Produkte verbreitet. § 10 UWG – GewinnabschöpfungIllegale Gewinne aus unlauterem Verhalten können abgeschöpft werden. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen macht hohe Gewinne mit verbotener irreführender Werbung und muss diese an den Staat abführen.
6. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 16-19 UWG)§ 16 UWG – Strafbarkeit von wettbewerbswidrigem VerhaltenWer irreführende Werbung betreibt oder Mitbewerber täuscht, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. â–¶ Beispiel: Ein Unternehmen verkauft gefälschte Medizinprodukte mit falschen Heilversprechen. § 17 UWG – Verrat von GeschäftsgeheimnissenDie unbefugte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen ist strafbar. â–¶ Beispiel: Ein Mitarbeiter verrät betriebsinterne Informationen an einen Konkurrenten.
UWGDas UWG schützt den fairen Wettbewerb und verbietet Irreführung, unlautere Nachahmung, aggressive Werbung und unzulässige vergleichende Werbung. Gerichte, insbesondere der BGH, haben immer wieder klargestellt, dass Verstöße gegen das UWG ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen können – von Unterlassungsklagen über Schadensersatz bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Für Unternehmen ist es essenziell, ihre Werbung rechtlich prüfen zu lassen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. |