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Verfahren im Wettbewerbsrecht

Werberechtliche Verfahren – Umfassende Erläuterung

Das Werberecht ist ein zentraler Bestandteil des Wettbewerbsrechts und dient dem Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und der Allgemeinheit vor irreführender, unlauterer oder aggressiver Werbung. Kommt es zu wettbewerbswidriger Werbung, stehen den Betroffenen verschiedene rechtliche Verfahren zur Verfügung, um Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz durchzusetzen.

Werberechtliche Streitigkeiten werden meist über zivilrechtliche Verfahren geklärt, die in mehreren Stufen verlaufen können:

  1. Berechtigungsanfrage
  2. Abmahnung mit Unterlassungserklärung
  3. Einstweilige Verfügung mit Rechtsmitteln
  4. Hauptsacheverfahren mit Rechtsmitteln
  5. Vergleiche, Urteile und Schadensersatzverfahren

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. HWG, AMG, TMG, DSGVO, GlüStV, WpHG) ist essenziell. Werberechtler vertreten Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, erstellen rechtssichere Werbekonzepte und verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Angriffe.


1. Berechtigungsanfrage (Vorstufe zur Abmahnung)

Die Berechtigungsanfrage ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem der Absender klären möchte, ob eine bestimmte Werbemaßnahme rechtlich zulässig ist oder ob eine Unterlassungspflicht besteht.

â–¶ Wann wird sie eingesetzt?

  • Vor einer Abmahnung, um zu prüfen, ob die Werbemaßnahme tatsächlich unzulässig ist.
  • Um einen außergerichtlichen Streit beizulegen, bevor es zu einer formellen Abmahnung kommt.

▶ Beispiel: Ein Unternehmen sieht in einer Werbekampagne eines Mitbewerbers eine mögliche Irreführung und fragt zunächst informell an, ob die Kampagne weitergeführt werden soll.

▶ Mögliche Reaktionen:

  1. Der Werbende gibt die Werbung auf → Der Fall ist erledigt.
  2. Der Werbende erklärt, dass die Werbung zulässig ist → Der Absender kann dann eine Abmahnung aussprechen.


2. Abmahnung mit Unterlassungserklärung

Die Abmahnung ist das wichtigste außergerichtliche Instrument im Werberecht. Sie fordert den Werbenden auf, die beanstandete Werbung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

â–¶ Wann wird eine Abmahnung ausgesprochen?

  • Wenn ein Wettbewerber oder eine Verbraucherorganisation eine Werbung als irreführend, unlauter oder wettbewerbswidrig ansieht.

â–¶ Inhalte der Abmahnung:

  1. Konkrete Bezeichnung des Wettbewerbsverstoßes
  2. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Androhung rechtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren)
  4. Forderung nach Kostenerstattung der Anwaltsgebühren

▶ Mögliche Reaktionen:

  1. Abgabe der Unterlassungserklärung → Die Werbung wird eingestellt.
  2. Keine Reaktion oder Ablehnung der Unterlassungserklärung → Antrag auf einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage.
  3. Modifizierte Unterlassungserklärung → Der Abmahnende kann diese annehmen oder ablehnen.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 06.02.2013 – I ZR 62/11 („Irreführende Heilsversprechen“)
    • Irreführende Gesundheitswerbung wurde untersagt; die Abmahnung war berechtigt.


3. Einstweilige Verfügung (Eilverfahren) mit Rechtsmitteln

Wenn der Werbende auf die Abmahnung nicht reagiert oder die Unterlassungserklärung ablehnt, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragen.

▶ Wann wird eine einstweilige Verfügung beantragt?

  • Wenn die Werbung sofort gestoppt werden soll (z. B. weil eine große Werbekampagne läuft).
  • Wenn eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

â–¶ Ablauf des Verfahrens:

  1. Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht (ohne mündliche Verhandlung möglich).
  2. Entscheidung des Gerichts (kann ohne Anhörung des Gegners ergehen).
  3. Mögliche Rechtsmittel des Werbenden:
    • Widerspruch gegen die Verfügung
    • Berufung oder Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG)

â–¶ Rechtsprechung:

  • OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2022 – 6 U 56/21 („Schleichwerbung durch Influencer“)
    • Die einstweilige Verfügung bestätigte das Verbot einer nicht gekennzeichneten Instagram-Werbung.


4. Hauptsacheverfahren mit Rechtsmitteln

Wenn eine einstweilige Verfügung nicht erlassen oder aufgehoben wird, kann der Abmahnende eine Unterlassungsklage im Hauptsacheverfahren einreichen.

â–¶ Ablauf des Hauptsacheverfahrens:

  1. Klage auf Unterlassung, Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung
  2. Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht
  3. Urteil
  4. Mögliche Rechtsmittel:
    • Berufung zum Oberlandesgericht (OLG)
    • Revision zum Bundesgerichtshof (BGH)

â–¶ Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter verklagt einen Konkurrenten wegen irreführender Werbung mit „kostenlosen Tarifen“, die versteckte Gebühren enthalten.

Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 17.12.2015 – I ZR 219/13 („TÃœV-Testsiegel Werbung“)
    • Werbung mit falschen Testsiegeln wurde verboten; der Kläger erhielt Unterlassungsanspruch.


5. Vergleiche, Urteile und Schadensersatzverfahren

Vergleiche sind häufig im Werberecht. Beide Parteien einigen sich außergerichtlich auf eine Lösung (z. B. Einstellung der Werbung ohne Schuldanerkenntnis).

Urteile können zu folgenden Konsequenzen führen:

  1. Unterlassung der Werbung
  2. Schadensersatz an den Kläger
  3. Gewinnabschöpfung (bei systematischer Täuschung)
  4. Veröffentlichung des Urteils

â–¶ Beispiel: Eine Bank muss eine Werbekampagne stoppen und Schadensersatz an geschädigte Kunden zahlen, weil sie eine „0 % Finanzierung“ ohne Hinweis auf versteckte Gebühren beworben hat.


6. Aufgaben unseres Werberechtlers in allen Verfahren

  1. Beratung zu rechtskonformen Werbemaßnahmen
  2. Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen
  3. Abwehr oder Durchsetzung von Abmahnungen
  4. Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen
  5. Vergleichsverhandlungen zur außergerichtlichen Lösung von Werberechtsstreitigkeiten
  6. Vertretung in Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)


Werberechtliche Verfahren

Werberechtliche Verfahren sind vielschichtig und können von Berechtigungsanfragen über Abmahnungen bis hin zu gerichtlichen Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen. Werberechtler spielen eine entscheidende Rolle bei der Prüfung, Verteidigung und Durchsetzung von Werberechten und unterstützen Unternehmen dabei, rechtssichere Werbestrategien zu entwickeln und sich gegen unberechtigte Angriffe zu wehren.

 

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