Wettbewerbsrechtliche einstweilige VerfügungDie einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht ist ein schnelles und effektives Mittel, um wettbewerbswidrige Werbung oder unlautere Geschäftspraktiken kurzfristig zu stoppen. Da Werbemaßnahmen oft eine hohe Reichweite haben und wirtschaftliche Schäden schnell eintreten können, bietet die einstweilige Verfügung die Möglichkeit, innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Sie kann vom Antragsteller ex parte (ohne Anhörung des Gegners) beantragt werden, sodass eine Entscheidung oft ohne mündliche Verhandlung getroffen wird. Der Antragsgegner kann dann Widerspruch einlegen oder Rechtsmittel einlegen. Die einstweilige Verfügung wird auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Zivilprozessordnung (ZPO) erlassen. Verstöße gegen eine erlassene Verfügung können zu hohen Ordnungsgeldern oder sogar Ordnungshaft führen.
1. Rechtsgrundlagen der einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrechta) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)Das UWG bietet die materiell-rechtliche Grundlage für Unterlassungsansprüche im Wettbewerbsrecht. Wichtige Vorschriften: - § 3 UWG: Generalklausel – Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
- § 5 UWG: Verbot irreführender Werbung
- § 8 UWG: Unterlassungsanspruch (Basis für die einstweilige Verfügung)
- § 12 UWG: Möglichkeit der außergerichtlichen Abmahnung vor Antragstellung
▶ Beispiel: Ein Wettbewerber wirbt irreführend mit „100 % biologisch abbaubar“, obwohl das Produkt nicht vollständig abbaubar ist. Der Mitbewerber kann eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.
b) Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensrechtliche GrundlageDas Verfahren zur einstweiligen Verfügung richtet sich nach der ZPO. Wichtige Vorschriften: - § 935 ZPO: Voraussetzung für einstweiligen Rechtsschutz
- § 936 ZPO: Verfahren zur einstweiligen Verfügung
- § 937 ZPO: Zuständigkeit und Verfahren
- § 920 ZPO: Anforderungen an den Antrag
- § 921 ZPO: Sicherheitsleistung kann verlangt werden
▶ Beispiel: Ein Unternehmen beantragt eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung, ohne vorher eine Abmahnung auszusprechen. Das Gericht kann eine Sicherheitsleistung verlangen.
2. Ablauf eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im WettbewerbsrechtDas Verfahren gliedert sich in folgende Phasen: - Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung
- Entscheidung durch das Gericht (mit oder ohne mündliche Verhandlung)
- Erlass einer Beschlussverfügung oder Zurückweisung des Antrags
- Mögliche Reaktion des Antragsgegners (Widerspruch, Berufung)
- Hauptsacheverfahren (falls notwendig)
3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen VerfügungEin Antrag auf einstweilige Verfügung muss gut begründet sein und zwei zentrale Punkte nachweisen: ✅ Bestehen eines Unterlassungsanspruchs (Verfügungsanspruch) - Beispiel: Ein Konkurrent verwendet eine geschützte Marke in seiner Werbung.
✅ Dringlichkeit der Angelegenheit (Verfügungsgrund) - Richtwert: Der Antrag muss meist innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis des Verstoßes gestellt werden.
a) Inhalt des Antrags- Benennung des Antragsgegners
- Darstellung des Sachverhalts und des Wettbewerbsverstoßes
- Rechtsgrundlage (z. B. § 8 UWG in Verbindung mit § 3 UWG)
- Dringlichkeitsbegründung
- Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers zur Glaubhaftmachung der Tatsachen
▶ Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter wirbt irreführend mit „unbegrenztem Datenvolumen“, obwohl eine Drosselung nach 5 GB erfolgt. Ein Mitbewerber beantragt eine einstweilige Verfügung.
4. Entscheidung des Gerichts – Beschlussverfügung oder mündliche Verhandlung?Nach Eingang des Antrags entscheidet das Gericht: Beschlussverfügung ohne mündliche Verhandlung - Vorteil: Schnelle Entscheidung innerhalb von wenigen Tagen
- Nachteil: Antragsgegner wurde nicht gehört (kann Widerspruch einlegen)
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Falls das Gericht Zweifel an der Dringlichkeit hat oder eine Anhörung des Gegners(rechtliches Gehör) für notwendig hält.
▶ Beispiel: Das OLG Hamburg fordert in Fällen von Social-Media-Werbung oft eine mündliche Verhandlung, weil die Beweisführung schwieriger ist.
5. Mögliche Reaktionen des Antragsgegners (Erwiderung, Widerspruch, Berufung)Nach Erlass der einstweiligen Verfügung hat der Antragsgegner verschiedene Optionen: a) Anerkennung und Befolgung der Verfügung✅ Vorteil: Keine weiteren Kosten ❌ Nachteil: Verbindlichkeit für die Zukunft b) Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung (§ 924 ZPO)- Führt zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht
- Beweismittel und Gegendarstellung erforderlich
▶ Beispiel: Ein Influencer legt Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ein, die ihm verbietet, ein Produkt ohne Werbekennzeichnung zu posten. c) Berufung oder Beschwerde zum Oberlandesgericht (§ 936 ZPO)- Falls der Widerspruch abgelehnt wird, ist eine Berufung möglich.
6. Urteile zur einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrechta) BGH, Urteil vom 30.01.2020 – I ZR 15/19 („Irreführende Werbung mit Umweltfreundlichkeit“)- Ein Unternehmen bewarb eine Verpackung als „100 % umweltfreundlich“, obwohl Kunststoff enthalten war.
- Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt, weil die Werbung irreführend war.
b) OLG Köln, Urteil vom 02.07.2021 – 6 W 40/21 („Greenwashing in der Werbung“)- Ein Energieanbieter wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, sich als „klimaneutral“ zu bezeichnen, ohne CO₂-Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen.
c) OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.2021 – 3 U 84/20 („Social-Media-Influencer-Werbung“)- Ein Influencer wurde zur Kennzeichnung eines Instagram-Posts als Werbung verpflichtet.
7. Folgen einer einstweiligen Verfügunga) Ordnungsgeld und Zwangsvollstreckung- Verstoß gegen die einstweilige Verfügung → Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft (§ 890 ZPO)
b) Schadensersatz für ungerechtfertigte einstweilige Verfügung- Falls eine Verfügung zu Unrecht erlassen wurde, kann der Antragsgegner Schadensersatz fordern (§ 945 ZPO).
8. Aufgaben unseres Werberechtlers bei einstweiligen Verfügungen✅ Prüfung, ob eine einstweilige Verfügung sinnvoll ist ✅ Erstellung des Antrags mit eidesstattlicher Versicherung ✅ Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung (Widerspruch, Berufung) ✅ Strategieberatung für Hauptsacheverfahren oder Vergleichsverhandlungen
Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht Die einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht ist ein schnelles und wirksames Mittel, um unlautere Werbung oder Wettbewerbsverstöße kurzfristig zu stoppen. Werberechtler sind entscheidend, um rechtssichere Anträge zu stellen, unrechtmäßige Verfügungen abzuwehren und Unternehmen strategisch zu beraten. Beispiel eines Antragsschriftsatzes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung:Typischerweise erfolgt nach fruchtlosem Fristablauf einer Abmahnung ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Damit die Gerichte auch die Ansicht des Abgemahnten kennen, kann dieser zuvor eine sog. Schutzschrift hinterlegen. Letztere bewirkt häufig, dass zumindest vor Erlass der Verfügung eine mündliche Verhandlung statt findet. Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung der ...Ltd., London, UK, - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:HORAK Rechtsanwälte, g e g e n ... AG, München, - Antragsgegnerin - wegen Unterlassung. Streitwert: EUR 250.000 Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir - wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein - im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen: 1) Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, unberechtigt unter dem Geschmacksmuster und dem Gebrauchsmuster der Antragstellerin hergestellte, und/oder mit der Marke ”...” der Antragstellerin versehene, Computer, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. ... 3) Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 4) Ferner wird beantragt, der Antragstellerin sollte sie Sicherheit zu leisten haben, nachzulassen, diese durch die Erbringung einer Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen deutschen Kreditinstituts zu leisten. Begründung I. Sachverhalt 1) Die Antragstellerin ist ... Glaubhaftmachung: ... 2) Die Antragsgegnerin hat ... Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des ... 3) Die Antragsgegnerin war zu keinem Zeitpunkt berechtigt, unter das Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht der Antragstellerin fallende und mit der Marke ”...” versehene Computer zu vertreiben. Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung ... II. Zur Rechtslage 1) Der Verfügungsanspruch der Antragstellerin, wonach der Antragsgegnerin untersagt wird, unter dem Geschmacks- und Gebrauchsmuster der Antragstellerin hergestellte, sowie mit der Marke ”...” der Antragstellerin versehene Computer, anzubieten, zu verbreiten und/oder in den Verkehr zu bringen ist begründet. Diese Ansprüche kann die Antragsstellerin gemäß §§ 11, 12a GebrMG, 1,5 GeschmMG sowie gemäß §§ 4, 14 MarkenG geltend machen. 2) ...
Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ist mithin begründet. |